Auf dem Rücken der Gesetzeslücken

gesetzesluecke

Auf der Suche nach Gesetzeslücken, die im Internet mitgeteilt werden, stoße ich auf verschiedene absurde Konstellationen. Herrlich, eine bringt mich mehr zum Lachen als die andere. Aber stimmt das, was dort behauptet wird tatsächlich? Ich weiß es nicht und bitte um rechtliche Klärung folgender Sachverhalte auf der zukünftigen Gesetzeslücken-Sharing-Community-Seite:

  • Wer S-/U-Bahn/Zug fährt und beim Eintreten laut schreit: „Ich fahre schwarz!“ muss kein Strafgeld zahlen, sofern er das vor der Kontrolle tat und es mindestens drei Leute bezeugen können.
  • Drogen nehmen ist nicht strafbar, Drogen besitzen schon. Nun bekomme ich einen Joint von Volker zum Probieren (ohne zu wissen, dass es ein solcher ist), den Ottic mir zwischen die Lippen steckt. Ich inhaliere, während Volker gerade nach Dubai entflogen ist. Nun werden Ottic und ich erwischt. Wer wird bestraft, bzw. kann überhaupt jemand bestraft werden?

 

Weiterlesen im Buch S. 246

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